StartseiteEinreichungTeilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

(1)
Bauherr:innen, befugte Planer:innen und ausführender Holzbaubetrieb sind mit ihrem konkreten Projekt gemeinsam „Teilnehmende“ am OÖ Holzbaupreis. Die Teilnehmenden melden sich über das auf der Webseite www.holzbaupreis-ooe.at angegebene Anmeldeformular unter Zugrundelegung der vorliegenden Teilnahmebedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb an und haben dazu aus ihrem Kreis eine:n Teilnehmende:n („Einreichende:r“) vollinhaltlich bevollmächtigt. Der oder die Einreichende ist sohin berechtigt und dazu bevollmächtigt, sämtliche Angaben zu machen, Unterlagen einzureichen und Erklärungen abzugeben. Auf Verlangen der Auslober bzw. jedes einzelnen von ihnen wird der oder die Einreichende unverzüglich den entsprechenden Nachweis vorlegen.


(2)
Die Teilnahme am OÖ Holzbaupreis sowie die Zustimmung aller Teilnehmenden zu diesen Teilnahmebedingungen wird durch die auf der Homepage www.holzbaupreis-ooe.at, die von der Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH betrieben wird, mit der Einreichung erfolgte Registrierung begründet bzw. erteilt.


(3)
Mit dem Österreichischen Staatspreis Holzbau („Staatspreis“) werden Gebäude aus Holz ausgezeichnet, die auf vorbildhafte Weise hohe architektonische und raum-planerische Ansprüche mit dem ökologischen, ressourcenschonenden und innovativen Einsatz von Holz als Baustoff verbinden. Der Österreichische Staatspreis Holzbau wird im Frühjahr 2026 erstmals vergeben. Die Preisträger:innen der Holzbaupreise der Bundesländer von 2023 bis 2025, deren Projekte in eine der Kategorien, für die der Staatspreis vergeben werden wird, fallen, sind automatisch nominiert.


(4)
Die Teilnehmenden versichern, dass die von ihnen im Rahmen der Einreichung gemachten Angaben zur Person und zum Projekt wahrheitsgemäß und richtig sind.


(5)
Einreichungen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt der Entscheidung der Jury vollständig ausgefüllte Online-Anforderungen bzw. vollständige Beilagen fehlen, werden nicht berücksichtigt und von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Auslober behalten sich das Recht vor, Teilnehmende bzw. Teams jederzeit auszuscheiden, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, den Ablauf des Wettbewerbs stören oder sich unangemessen verhalten. Die Teilnehmenden tragen das Risiko für die korrekte und vollständige Übermittlung der Daten.


(6)
Die eingegebenen, auch personenbezogenen, Daten samt aller übermittelten Unterlagen werden von der Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH verarbeitet und an die anderen Auslober für Zwecke der Durchführung des OÖ Holzbaupreises bzw. allenfalls an die Auslober des Staatspreises für dessen Zwecke weitergegeben. Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass ihnen zukünftig Informationsmaterial (Newsletter, Veranstaltungshinweise und dgl.) zugesendet wird. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.


(7)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 17. Lebensjahr spätestens am Tag der Einreichung vollendet haben, sowie juristische Personen. Die Auslober behalten sich eine Überprüfung des Alters (z. B. mittels Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Führerscheins) vor. Die Teilnehmenden sind berechtigt, mehrere Projekte (mit unterschiedlichen Projektpartnern) einzureichen.


(8)
Zugelassen zum OÖ Holzbaupreis werden nur Einreichungen von Holz- und Holzhybridbauten,

  • die in OÖ errichtet wurden (gilt nicht für die Sonderkategorie "Außer Landes");
  • die nicht vor dem 1. Jänner 2021 fertiggestellt wurden;
  • die ausschließlich von Befugten geplant und ausgeführt wurden;
  • die bei oö. Holzbaupreisen noch nie eingereicht wurden; und
  • die „Holzbauten“ oder "Holzhybridbauten" lt. Definition entsprechen.

"Holzhybridbau“ berücksichtigt Mischkonstruktionen von Holz mit mineralischen Baustoffen (Stahlbeton, Ziegel, …) oder Stahl. Zulässig sind Mischungen von Gebäudeteilen (z. B. mineralisches Erdgeschoß und Obergeschoß in Holzbauweise) oder Bauteilen (z. B. Tragwerk aus Stahl oder Stahlbeton, Außenwände und Decken in Holzbauweise), bei denen dem Baustoff Holz wesentliche Bedeutung für das Gesamtbauwerk zukommt.


(9)
Die Einreichung von Projekten und die Teilnahme am OÖ Holzbaupreis ist kostenlos; die Anzahl der Einreichungen ist nicht beschränkt. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am OÖ Holzbaupreis besteht nicht.


(10)
Die Einreichfrist ist auf der Homepage www.holzbaupreis-ooe.at angekündigt. Der Eingang der Einreichung wird durch eine E-Mail an die im Zuge der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Sollte die angegebene E-Mail-Adresse fehlerhaft oder ungültig sein, so sind die Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH bzw. die anderen Auslober nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhaften Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Die Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH bzw. die Auslober sind unter keinen Umständen für technisches Versagen, Fehlfunktionen oder sonstige Probleme verantwortlich, die zum Verlust einer Bewerbung oder Korrespondenz oder zu einer fehlerhaften Registrierung führen.


(11)
Die Teilnehmenden bestätigen ausdrücklich, vor Einreichung von all jenen Personen, die am einzureichenden Projekt beteiligt sind und diesbezügliche Rechte (z. B. Urheberrecht an einem Foto, Datenschutz) haben bzw. für sich in Anspruch nehmen könnten, nachweislich die Zustimmung zur Einreichung sowie zur Verwendung von projektrelevanten (auch personenbezogenen) Daten, Fotos, Filmen und dergleichen durch sie selbst bzw. durch die Auslober des OÖ Holzbaupreises und des Staatspreises für Zwecke des OÖ Holzbaupreises und des Staatspreises eingeholt zu haben, sofern und soweit diese dafür erforderlich ist.

Die Teilnehmenden garantieren, dass mit den von ihnen im Rahmen des OÖ Holzbaupreises getätigten Einreichungen nicht gegen Strafgesetze, Urheber-, Leistungsschutz- bzw. sonstige geistigen Eigentumsrechte sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen wird. Die Auslober trifft keinerlei Erkundungspflicht betreffend solche Umstände. Der Teilnehmende hält die Auslober diesbezüglich für jegliche allfällige rechtliche Verletzungen (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Markenrechten) sowie für jegliche wie immer geartete Ansprüche von dritten Personen vollkommen schad- und klaglos.

Die Teilnehmenden erklären mit der Anmeldung im Online-Portal ausdrücklich, dass die (jeweiligen) Auslober alle mit der Einreichung zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen im Zuge bzw. zu Zwecken des OÖ Holzbaupreises bzw. allenfalls des Staatspreises verwenden dürfen.


(12)
Die eingereichten Projekte, insb. auch die Gewinnerprojekte, werden unter Angabe der Teilnehmenden und – sofern den Auslobern dies bekannt gegeben wurde – anderer relevanter Personen auf den Websites und Social-Media-Kanälen der Auslober veröffentlicht. Weiters erfolgen Berichterstattungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Verarbeitungen erfolgen auf Grundlage des berechtigten Interesses an der Dokumentation und Bewerbung des Wettbewerbs.

Die Teilnehmenden stellen Fotos des Holz- oder Holzhybridbaus in professioneller Qualität (siehe Einverständniserklärung im Onlinetool) zur Verfügung, die von den (jeweiligen) Auslobern im Zuge bzw. zu Zwecken des OÖ Holzbaupreises bzw. allenfalls des Staatspreises frei genutzt werden dürfen.

Die Teilnehmenden sind mit einer Veröffentlichung der eingereichten bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (zur Gänze oder partiell) in Festschriften, in Medien und im Internet sowie auf Social-Media-Kanälen der Auslober einverstanden.

Die Teilnehmenden stehen dafür ein, dass durch die aus der Teilnahme am OÖ Holzbaupreis bzw. allenfalls am Staatspreis resultierende Verwendung – darunter auch Veröffentlichung und Verbreitung - der eingereichten Unterlagen bzw. Teilen derselben keine Rechte Dritter, insbesondere auch keine Immaterialgüterrechte, verletzt werden. Sie halten die Auslober des OÖ Holzbaupreises und des Staatspreises bezüglich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.


(13)
Eine unabhängige Fachjury wählt die Gewinner:innen anhand der auf der Website www.holzbaupreis-ooe.at bekannt gegebenen Bewertungskriterien aus. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


(14)
Die Gewinner:innen werden im Rahmen einer öffentlichen Präsentation und Preisverleihung bekannt gegeben werden. Die im Rahmen der Preisverleihung von den Auslobern bzw. von einem von ihnen beauftragten Dritten gemachten Fotos/Videos, auf denen möglicherweise (auch) der Teilnehmende abgebildet ist, werden auf Grundlage des berechtigten Interesses von den Auslobern für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zum OÖ Holzbaupreis verwendet (veröffentlicht, auf Websites verbreitet, etc.).


(15)
Die Auslober behalten sich die Möglichkeit vor, bei Bedarf Sonderpreise und Anerken-nungen zu vergeben und Einreichungen in andere Einreichkategorien zu verschieben.


(16)
Die Auslober und die Mitglieder der Jury sind berechtigt, das Projekt gegen vorherige telefonische Anmeldung zu besichtigen. Die Teilnehmenden werden allenfalls durch die Auslober oder die Jury angefragte ergänzende Informationen best- und ehestmöglich erteilen.


(17)
Die Teilnehmenden sind mit der Datenschutzerklärung (www.holzbaupreis-ooe.at/allgemeine-seiten/rechtliches/) vertraut und einverstanden.


(18)

Für eine Haftung der Auslober gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nachstehende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

Die Auslober haften nur für durch sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden.

Die Auslober haften nicht für Schäden, die aus einer widerrechtlichen Verwendung der eingereichten Unterlagen durch die Jurymitglieder entstehen.


(19)

Für alle aus dem OÖ Holzbaupreis und über denselben resultierenden Streitigkeiten wird ausschließlich die Anwendung österreichischen materiellen Rechts sowie die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gericht in A-4020 Linz vereinbart.


(20)
Die in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.