Formale Bedingungen

Bauherr, befugte Planer und ausführender Holzbaubetrieb reichen die Unterlagen gemeinsam ein. Es werden nur Einreichungen von Holz- und Mischbauten zugelassen:

 

• die den genannten Kategorien zuzuordnen sind
• die in Oberösterreich errichtet wurden (gilt nicht für die Sonderkategorie "Außer Landes")
• die nicht vor dem 1. März 2008 fertig gestellt wurden
• die von Befugten geplant und ausgeführt wurden
• die bei oberösterreichischen Holzbaupreisen noch nicht prämiert wurden
• die der Definition von "Mischbauten" ensprechen.

 

„Mischbau“ berücksichtigt Mischkonstruktionen des Baustoffes Holz mit mineralischen Baustoffen (Stahlbeton, Ziegel, …) oder Stahl. Es werden Mischungen von Gebäudeteilen (z. B. mineralisches Erdgeschoß und Obergeschoß in Holzbauweise) oder von Bauteilen (z. B. Tragwerk aus Stahl oder Stahlbeton, Außenwände und Decken in Holzbauweise), bei denen dem Baustoff Holz eine wesentliche Bedeutung für das Gesamtbauwerk zukommt, berücksichtigt.

 

Die Teilnehmer verpflichten sich, Fotomaterial in professioneller Qualität entsprechend den Bedingungen der Einverständniserklärung honorarfrei zur Verfügung zu stellen.